Informationen zu Versicherung und Vorsorge
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Haftpflichtversicherung
 
 

Eine Haftpflichtversicherung versichert den Versicherungsnehmer gegen Ansprüche von Dritten. Die Versicherung ist nur zu einer Entschädigungszahlung verpflichtet, sollte der Versicherte laut Gesetz für einen Schaden haften. Sollte eine dritte Partei gegen den Versicherten vorgehen und entsprechende Ansprüche geltend machen, wird dies von der Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Die Haftpflichtversicherung ist nach Privathaftpflicht-, KFZ-Haftpflicht-, und Tierhalterhaftpflicht-, sowie Betriebshaftpflichtversicherung unterteilt. Nur die bei Abschluss der Haftpflichtversicherung gewählten Risiken sowie Haftungsbereiche gilt der Versicherungsschutz.

Besonders Privathaushalte sollten eine Haftpflichtversicherung abschließen und wird auch von Verbraucherschützern laut einem Urteil empfohlen aber sollte keine Haftpflichtversicherung bestehen, muss der Nichtversicherte den verursachten Schaden selbst begleichen.

Folgende Haftpflichtversicherungen stehen heute zur Auswahl:

Privathaftpflichtversicherung (Privathaushalte)
KFZ-Haftpflichtversicherung
Jagdhaftpflichtversicherung
Produkt-, und Umwelthaftpflichtversicherung

Neben der Absicherung vor Ansprüchen Dritter zahlt die Haftpflichtversicherung den meist unverschuldet Geschädigten eine angemessene Entschädigung. Diese Entschädigungsforderung wird nicht zum Vermögen eines Versicherten hinzugerechnet.

Keine Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung gilt für den Berufsstand im Gesundheitssektor wie Ärzte und Heilberufe.

 
 
 
 
 
 
 
Freitag 26. April 2024 · Impressum