Bei der Kapital-Lebensversicherung wird eine Sparanlage mit der Todesfall-Absicherung verschmolzen. Hierbei wird im Fall eines Todes des Versicherten den Bezugsberechtigten die Todesfallsumme ausgezahlt. Sollte der Versicherte nach Ablauf der Versicherungsdauer noch leben, so bekommt dieser die Summe als Erlebensfall-Leistung ausgezahlt. Der Versicherte hat die Möglichkeit, das Bezugsrecht zwischen Erlebens-, und Todesfall zu trennen.
In Deutschland ist die Kapital-Lebensversicherung besonders beliebt, weil diese Kapitalanlageform durch Steuervorteile, hohen Zinsgarantien und Abschlussprovisionen weiterhin eine gute Attraktivität genießt.
Seit Anfang Januar 2005 sind ausgezahlte Versicherungssummen von den Lebensversicherern nicht mehr steuerbefreit.
Für folgende Anwendungen werden für die Kapital-Lebensversicherung verwendet:
Kapitalanlage
Sparanlage
Kombiprodukt für den Kapitalaufbau und Familienabsicherung
Altersvorsorge
Erbschaftsplanung
Die Kapital-Lebensversicherung ist zudem tariftechnisch unterteilt:
Kapital-Lebensversicherung auf Tod-, und Erlebensfall
Kapital-Lebensversicherung mit einem lebenslangen Todesfallschutz
Termfix-Versicherung (z.B. Ausbildungsversicherung)
Die Versicherungssumme bei der KLV ergibt sich aus dem Beitrag minus Kosten während der Laufzeit und dem Rechnungszins. Wird eine KLV vorher gekündigt, bekommt der Versicherte die um Stornoabschläge geminderte Versicherungssumme ausgezahlt und wird Rückkaufswert genannt.
Ein Versicherer hat das Recht in jede geläufige Kapitalanlage zu investieren (z.B. Aktien, Immobilien, Anleihen, festverzinsliche Wertpapiere), allerdings nur unter strengen gesetzlichen Auflagen. Der Aktien-Anteil darf laut Gesetz nie 35 % des sogenannten Deckungsstocks einer Versicherung übersteigen.
Bei der Kapital-Lebensversicherung werden Zinsüberschüsse erzielt, welche höher als der aktuelle Rechnungszins von 2,75 % sind. Diese Überschüsse hat der Lebensversicherer zu 90 % jedem Vertrag gutzuschreiben.
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