Informationen zu Versicherung und Vorsorge
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Krankenversicherung
 
 

Die Krankenversicherung erstattet einem Versicherten die Kosten, die nach einem Unfall, Krankheit und Mutterschaft entstanden sind. Diese Versicherung ist eine Komponente des deutschen Gesundheitssystems. Einige Länder haben die Krankenversicherung so geregelt, dass neben Geldleistungen auch sachliche Leistungen geboten werden. Je nach Land wird ebenfalls festgelegt, ob die Krankenversicherung die Folgekosten nach einem Unfall erstattet oder durch eine spezielle Unfallversicherung komplett abgefedert werden.

Innerhalb der Krankenversicherung gibt es Krankenkassen (KK) die einem Versicherten Schutz vor Unfällen sowie Erkrankungen bieten. Dann werden die KKs nach Gesetzlichen und Privaten unterschieden.

Wird ein Versicherter krank bekommt dieser eine Behandlung durch den Arzt und zahlt dafür nur 10 Euro pro Quartal bei einem Erstbesuch. Entstandene Kosten rechnet der Arzt direkt mit der Krankenkasse ab und heißt Sachleistungsprinzip. Verschreibt der Arzt ein Medikament muss der Versicherte 10 % der Kosten also mindestens 5 Euro aber maximal 10 Euro zuzahlen aber von diesen Zuzahlungen kann man sich unter Umständen befreien lassen.

Erklärung der Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung bzw. Krankenkasse:

Gesetzliche Krankenversicherung
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gehört dem deutschen Solidar-, und Gesundheitssystem an. In der GKV sind Arbeitnehmer, Arbeitslosengeldempfänger und zum Teil Selbstständige versichert. Ein Sozialhilfe-Empfänger ist in der Regel über die Gemeinde in einer GKV versichert. Bei Familien sind deren Mitglieder automatisch ohne dass eine Erhöhung des Beitrages stattfindet in einer GKV mitversichert allerdings nur wenn die Frau über kein eigenes Einkommen verfügt oder Kinder hat.

Erkrankt der Versicherte, erhält dieser eine Behandlung durch den Arzt aber muss dafür bei jedem Arztbesuch eine Praxisgebühr von 10 Euro entrichten allerdings maximal 40 Euro pro Jahr. Die entrichtete Praxisgebühr kann der Versicherte von der Krankenkasse erstatten lassen. Die entstandenen Behandlungskosten rechnet der Arzt direkt mit der Krankenkasse des Versicherten ab.

Laut dem § 1 des fünften Sozialgesetzbuchs (SGB) ist es Aufgabe der GKV die Gesundheit eines Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder den Gesundheitszustand merkbar zu verbessern. Jeder Versicherte einer GKV hat nach dem fünften SGB den gleichen Leistungsanspruch. Die Höhe des zu entrichtenden Beitrages an die KK richtet sich laut dem Solidarprinzip nach deren finanzielle Leistungsfähigkeit jedoch nicht nach dem Krankheitsrisiko des Versicherten.

Der aktuelle durchschnittliche Beitragssatz liegt zwischen 11,9 % - 15,9 % der Einkommenshöhe des Versicherten.

Bei der GKV wird zwischen primären Trägern, Ersatzkassen und sogenannten Spezialkassen unterschieden:

Primäre Träger
Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)
Betriebskrankenkassen (BKK)
Innungskrankenkassen (IKK)

Ersatzkassen
Barmer Ersatzkasse (BEK)
Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK)
Techniker Krankenkasse (TKK)
Kaufmännische Krankenkasse (KKH)

Spezialkassen
Landwirtschaftliche Krankenkassen
Bundesknappschaft
Krankenkasse der Seeberufe

Seit dem Jahre 1996 haben Bürger ein freies Wahlrecht bei den Krankenkassen also können bei einer Erhöhung des Beitrages zu einer anderen KK wechseln aber dann ist man an die aktuelle KK für 18 Monate gebunden. Nach den 18 Monaten ist erneut ein Krankenkassen-Wechsel mit 2 Monaten Kündigungsfrist möglich.

Im Jahre 1994 wurde der sogenannte Risikostrukturausgleich (RSA) von der damaligen Regierung eingeführt, um die unterschiedlichen Risiken zwischen den Krankenkassen innerhalb der GKV auszugleichen. Die Krankenkassen mit jungen gesunden Mitgliedern haben weniger Kosten zu tragen und sind gesetzlich dazu verpflichtet bis zu 50 % ihrer jährlichen Beitragseinnahmen in den RSA einzuzahlen, wovon die KKs profitieren, welche alte oder kranke Mitglieder haben. Im RSA gilt genauso wie bei der GKV dass sogenannte Solidarprinzip. Der RSA gerät aber zunehmend in Kritik, weil er einen echten Wettbewerb zwischen den KKs innerhalb der GKV verhindert.

Von den Parteien existieren derzeit unterschiedliche Konzepte zur Reformierung des im internationalen Vergleich sehr teuren Gesundheitssystems. Während SPD und Grüne die Einführung einer "solidarischen" Bürgerversicherung favorisieren wollen CDU/FDP eine sogenannte Gesundheitsprämie unabhängig vom Einkommen des Einzelnen einführen.

Private Krankenversicherung
Eine private Krankenversicherung (PKV) können Angestellte und Arbeiter in Anspruch nehmen, die mehr als 3900 Euro brutto im Monat verdienen und damit über der Versicherungspflichtgrenze in gleicher Höhe liegen. Ohne auf die Versicherungspflichtgrenze zu achten können Selbstständige unabhängig vom Einkommen sich in einer PKV versichern. Gegenüber der GKV muss sich das einzelne Familienmitglied selbst versichern wodurch die Beitragshöhe steigt.

Die Beitragshöhe eines PKV-Versicherten richtet sich nach deren gesundheitlichen Zustand, Alter und Geschlecht. Je jünger der Versicherte ist desto niedriger ist der PKV-Beitrag. Liegt ein einfacher Behandlungsfall (z.B. kleine Handverletzung oder leichtes Fieber) vor, muss der PKV-Versicherte die Behandlungskosten beim Arzt vorstrecken und wird anschließend von der PKV erstattet. Sollte die Arztrechnung höher sein, so wird diese sofort an die PKV weitergereicht und auch von dieser bezahlt. Bei Medikamenten hat der PKV-Versicherte den vollen Preis zu zahlen und lässt sich diesen nach Vorlage einer Quittung bzw. Rezept wieder von der Versicherung erstatten.

In der PKV werden sogenannte Altersrückstellungen gebildet und durch einen gesetzlichen Zuschlag sowie Standardtarif (welcher sich leistungsmäßig laut Gesetz an der GKV orientieren muss) ist diese im Bezug auf die Demographie besser gewappnet als die GKV. Denn die GKV und deren Krankenkassen dürfen laut Gesetz keine Altersrückstellungen oder ähnliches bilden. Bei einem Eintritt in eine PKV sollte auf eine Beitragsstabilität geachtet werden, denn ein Wechsel ist im Regelfall nicht oder kaum möglich. Die Vertragsdauer zwischen einer PKV und einem Versicherten liegt zwischen 40 und 50 Jahren.

Wer einmal in einer PKV versichert ist, der kann nur sehr schwer wieder in die GKV aufgenommen werden. Es sei denn, er wird zum Beispiel arbeitslos und dadurch zum Pflichtversicherten und kann dann wieder in eine GKV eintreten.

Folgende Leistungen bietet die PKV:

Ein-, oder Zweibettzimmer
Freie Krankenhauswahl
Chefarztbehandlung
Hochwertiger Zahnersatz wie z.B. Goldkronen
Kieferorthopädische Behandlungen
Brillen & Kontaktlinsen
Alternative Heilmethoden & Medikamente
Massage & Physiotherapie ohne Zuzahlung
Zuzahlungsbefreiung bei Medikamenten

Da Ärzte in der Regel bei einer PKV höhere Sätze in Rechnung stellen dürfen, genießen PKV-Versicherte meist eine schnellere Behandlung als jemand der in einer GKV versichert ist. Für die PKV-Versicherte gelten auch nicht Budgets und Verordnungen wie in der GKV.

 
 
 
 
 
 
 
Montag 28. April 2025 · Impressum