Informationen zu Versicherung und Vorsorge
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Pflegeversicherung
 
 

Die Pflegeversicherung dient dazu die Kosten der Krankenpflege bei einer länger anhaltenden Krankheit zu decken. Diese Versicherung zählt in Deutschland zu den Sozialversicherungen.

Vor zehn Jahren führte die CDU/FDP-Regierung die Pflegeversicherung ein, mit dem Ziel das finanzielle Risiko bei einer Krankheit und der damit verbundenen Pflegebedürftigkeit des Betroffenen zu dämpfen. Bei der Pflegeversicherung ist nur die Grundversorgung gewährleistet aber seit drei Jahren erfolgte eine geringe Verbesserung der Leistungen in Bezug auf die ambulante Betreuung von Menschen die an einer Demenz leiden.

Laut Gesetz hat der/die Pflegebedürftige bei der Pflegeversicherung die Wahl ob man eine Sachleistung (Pflege durch Fachkräfte) oder Pflegegeld nimmt aber diese beiden Leistungen können kombiniert werden.

Jährlich hat man in der Pflegeversicherung das Recht für vier Wochen eine Vertretungspflege in Anspruch zu nehmen. Zudem besteht die Wahl zwischen einer vierwöchigen Kurzzeit-, und stationären Pflege pro Jahr.

Eine Pflegeversicherung kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn eine körperliche, geistliche oder seelische Erkrankung bereits seit einem halben Jahr vorliegt und das tägliche Leben so sehr einschränkt, dass eine Hilfe benötigt wird.

Der Gesetzgeber teilte die Pflege in Körperpflege, Mobilität, Ernährung und Haushalt ein. Die Bereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität sind als sogenannte Grundpflege eingestuft.

In drei Pflegestufen wurde die Pflegeversicherung gesetzlich eingeteilt:

Pflegestufe I
Hier ist eine erhebliche Pflegebedürftig gegeben, wo einmal täglich mindestens zwei sogenannter Verrichtungen bei der Grundpflege von der Pflegekraft unterstützt werden muss. Mehrmalige Hilfe im Haushalt wöchentlich aber begrenzt auf eine Stunde und dreißig Minuten täglich wovon mindestens 45 Minuten der Grundpflege bedürfen.

Pflegestufe II
Hier existiert eine schwere Pflegebedürftigkeit, wo dreimal täglich mindestens drei Stunden im Haushalt geholfen werden muss wovon mindestens zwei Stunden der Grundpflege bedürfen.

Pflegestufe III
Hier ist eine Schwerstpflegebedürftigkeit gegeben. Es besteht eine nahezu 24 Stunden lange "Dauerhilfsbereitschaft" mit einer mehrmals wöchentlichen Haushaltshilfe und dass für mindestens fünf Stunden täglich wovon aber vier Stunden der Grundpflege bedürfen. In Härtefällen besteht sogar eine Pflegebedürftigkeit von mindestens sieben Stunden pro Tag.

Seit Anfang diesen Jahres müssen Kinderlose (Singles) einen Zwangsanteil in die Pflegeversicherung einzahlen.

 
 
 
 
 
 
 
Dienstag 10. Dezember 2024 · Impressum