Die Rechtsschutzversicherung versichert das Kostenrisiko bei einem Rechtsstreit und trägt die anfallenden Gerichts-, und Anwaltskosten sollte der Versicherte strafrechtlich oder zivilrechtlich verklagt werden.
Sollte der Versicherte eine eigene zivile Klage anstreben werden ebenfalls die Gerichts-, und Anwaltskosten von der Rechtsschutzversicherung getragen. In einer solchen Versicherung werden auch eventuelle Kosten für die Erstellung eines Gutachtens getragen. Die Versicherungsgesellschaften prüfen in der Regel ob im Fall einer Rechtsverfolgung eine Erfolgsaussicht besteht oder nicht.
Heutige Rechtsschutzversicherungen sind modular aufgebaut, also der Versichert kann entscheiden ob er einen Komplettschutz wählt, wo alle Leistungsarten abgedeckt sind oder sich nur für bestimmte Bereiche entscheidet, wie zum Beispiel eine Schadensersatz-Rechtsschutzversicherung.
Eine Rechtsschutzversicherung können Bürger abschließen, welche nicht selbstständig sind, sei es als Freiberufler, Gewerbetreibender oder sonstiger Selbstständiger und dabei die maximale Umsatzgrenze von 10.000 Euro nicht überschreiten. Jedoch variiert diese Umsatzhöhe je nach Versicherungsgesellschaft höher oder niedriger.
Es stehen heute Single-, und Familientarife bei einer Rechtsschutzversicherung zur Auswahl je nach Art der gewählten Versicherung.
Folgendes deckt eine Rechtsschutzversicherung heute ab:
Verkehrsrecht
Schadensersatzrecht
Steuerrecht
Verwaltungsrecht
Standesrecht
Erb-, und Familienrecht
Strafrecht
Arbeitsrecht
Beratungsrecht
Immobilienrecht
Die Mindesthöhe der Versicherungssumme bei einer Rechtsschutzversicherung liegt bei 30.000 Euro und je nach Versicherung auch in unbegrenzter Höhe.
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