Informationen zu Versicherung und Vorsorge
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Rentenversicherung
 
 

Die Rentenversicherung (RV) ist Teil der deutschen Sozialversicherung und ist eine der drei Säulen des Altersversorgungssystems. Die anderen zwei Säulen sind die betriebliche bzw. überbetriebliche Altersversorgung und die private Altersvorsorge während für Beamte eine Sonderversorgung besteht.

Zu den Trägern der Rentenversicherung gehören:

Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
22 Landesversicherungsanstalten (LVA)
Hamburger Seekasse
Bahnversicherungsanstalt
Bundesknappschaft

Seit Anfang Januar 2005 ist die historische Trennung von Angestellten und Arbeitern bei der Rentenversicherung aufgehoben worden. Denn bis zu diesem Datum hatte die BfA die Aufgabe der Durchführung der Versicherung während die LVA für die Arbeiter und die Bundesknappschaft für Bergleute und die Seekasse für die Seeleute zuständig war.

Verwaltung
Je zu 50 % werden die Träger der Rentenversicherung genauso wie die restlichen Sozialversicherungsträger außer der Unfallversicherung von Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Eigenregie verwaltet und steht unter strenger staatlicher Rechtsaufsicht.

Versicherte
In der RV pflichtversichert sind alle Arbeitnehmer die angestellt sind wozu auch Auszubildende gehören. Bei den Selbstständigen sind Landwirte, Handwerker, Künstler, Publizisten, Schiffer sowie Seelotsen und Ich AGs und sogenannte Heimgewerbetreibende und Gewerbetreibende mit nur einem Auftraggeber zwangsversichert. Von der Rentenversicherungspflicht können sich solche Berufsgruppen befreien lassen welche zu den Kammerberufen zählen wie Ärzte, Steuerberater oder Architekten zählen und dafür nur einen Antrag an die RV stellen müssen. Aktuell liegt die Höhe des Rentenbeitrages bei 19,8 % des Bruttoeinkommens.

Leistungen der RV
In der Rentenversicherung ist das Risiko des Alters, eingeschränkte Erwerbsfähigkeit und Tod versichert. Die Rentenversicherung leistet die Zahlung einer Rente bei Risikofällen (z.B. Alters-, und Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrente, Waisenrente) und ab dem Eintritt ins gesetzliche Renteneintrittsalter welches bei mindestens 60 Jahren liegt. Die Regelaltersrente wird erst ab dem 65.Lebensjahr gezahlt. Die Zahlung der Rente erfolgt über die jeweiligen Träger.

Beitragszahlungen in die RV
Die Rentenversicherung wird durch sogenannte Rentenbeiträge, die verpflichtend je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an den jeweiligen Träger gezahlt werden müssen, finanziert während Selbstständige insbesondere die Ich AGs diesen Beitrag komplett selbst zahlen müssen. Seit einigen Jahren muss der Bund jedoch jährlich durchschnittlich 80 Milliarden Euro Zuschüsse in die RV leisten, also die RV wird zu einem Teil aus Steuern finanziert.

Geschichte der Rentenversicherung
Am 01.01.1891 wurde die erste Rentenversicherung vom damaligen Kanzler Otto von Bismarck eingeführt. Zwanzig Jahre später erfolgte die Einführung einer Hinterbliebenenrente und die Angestellten wurden in die Rentenversicherung einbezogen. Im Jahre 1957 folgte der Übergang der RV in die sogenannte Umlagefinanzierung und die Rente wird seitdem dynamisch erhöht. Fünfzehn Jahre später wird die flexible Altersgrenze eingeführt aber seit 1992 besteht aufgrund des demographischen Problems das sogenannte Rentenproblem.

 
 
 
 
 
 
 
Freitag 29. März 2024 · Impressum