Bei der Risikolebensversicherung (RLV) wird den Bezugsberechtigten im Todesfall der versicherten Person die Versicherungssumme gezahlt. Diese Versicherung dient zur Absicherung wirtschaftlich abhängiger Angehöriger, Verbindlichkeitssicherung oder Trägertarif für eine Zusatzversicherung. Die am meisten verbreitete Art der Risikolebensversicherung sind solche mit einer gleich hohen und fallenden Versicherungssumme.
Eine fallende Versicherungssumme dient häufig dazu, ein Darlehen zu sichern und wird zur laufenden Tilgung angewandt. Dabei sinkt die Versicherungssumme im Laufe der Zeit und zwar genauso so wie die Darlehenssumme sich reduziert.
Wer eine Lebensversicherung abschließt, bei dem die Versicherungssumme nur ein einziges Mal und zwar im Todesfall diese Summe fällig wird. Diese Summe erhalten dann dem Verstorbenen nahestehende Personen um wirtschaftlich abgesichert zu sein.
Die Höhe des Beitrages, auch Versicherungsprämie genannt, wird anhand von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherten zu Versicherungsbeginn sowie der Versicherungssumme und Versicherungslaufzeit berechnet.
Wie bei der Kapital-Lebensversicherung auch, erzielt die Risikolebensversicherung Überschüsse welche dem jeweiligen Versicherungsvertrag zugute kommen, allerdings sind Zinsüberschüsse bei einer RLV nahezu bedeutungslos sondern es sind eher Risiko-, und Kostenüberschüsse. Solche Überschüsse entstehen, indem der Versicherer geringere Todesfall-Leistungen auszahlen oder weniger Kosten hatte. Die möglichen Überschüsse werden entweder mit dem Beitrag verrechnet oder zu einem Todesfallbonus. Die Versicherungssumme erhöht sich durch die erzielten Überschüsse. Wenn kein Versicherungsfall eintritt, bleiben die Überschüsse bei der Versicherungsgesellschaft. Werden die Überschüsse mit dem Beitrag verrechnet, reduziert sich die monatlich oder jährlich zahlende Versicherungsprämie.
Wird eine Risikolebensversicherung vorzeitig gekündigt, besteht durchaus die Möglichkeit einer Kapitalauszahlung, weil die Lebensversicherer zur Risiko-Abdeckung eine sogenannte Deckungsrückstellung bilden, woraus sich dann ein Rückkaufswert ergibt.
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